Versicherungen für Naturheilkunde

Versicherungungen für Naturheilkunde übernehmen die beim Heilpraktiker anfallenden Kosten. Wussten Sie, dass Sie ohne eine solche Versicherung diese Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen?

Fast alle Gesellschaften bieten mittlerweile Versicherungen für Naturheilkunde an. Dabei werden die Rechnungen von Heilpraktikern und/oder Ärzten mit Zusatzausbildung für Naturheilkunde übernommen

Wir haben für Sie eine Liste leistungsstarker und günstiger Versicherungen aus diesem Bereich zusammengestellt. Damit können Sie die Möglichkeiten der alternativen Medizin entspannt entdecken und sind auch finanziell rundum abgesichert.

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 Versicherer  Beitrag  Angebot
Gothaer MediNatura  EUR Ein Angebot der Heilpraktikerversicherung Gothaer jetzt anfordern
  • erstattet 100 Prozent aller Aufwendungen für Naturheilkunde gemäß GebüH und GOÄ
  • leistet bis zum Höchstsatz der GebüH und GOÄ bis zu insgesamt 2000 Euro jährlich
Continentale CEK-Plus  EUR Ein Angebot der Heilpraktikerversicherung jetzt anfordern
  • erstattet werden 80 Prozent aller Leistungen für Naturheilkunde bis zu den Mindestsätzen der GebüH sowie alle aktuellen Zuzahlungen (Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Praxisgebühr)
  • Auslandsreiseschutz
  • mitversichert sind Brillen (80 Prozent bis 200 EUR alle 2 Jahre)
CSS Flexi  EUR Ein Angebot der Heilpraktikerversicherung jetzt anfordern
  • erstattet 80 Prozent bei Naturheilkunde gemäß Liste des Versicherers oder GebüH
  • leistet bei Vorsorgeuntersuchungen bis zu 500 Euro
  • erstattet alle Zuzahlungen gemäß Liste des Versicherers
  • enthält einen Schadenfreiheitsrabatt
Barmenia AN  EUR Ein Angebot der Heilpraktikerversicherung Barmenia jetzt anfordern
  • erstattet 80 Prozent bei Naturheilkunde bis zu 1000 Euro jährlich
  • GebüH und GOÄ sind anerkannt
  • mitversichert sind Brillen (300 EUR alle 2 Jahre) und Auslandskrankenschutz


Hintergrund:

Neben der klassischen Schulmedizin gewinnt die Behandlung durch Heilpraktiker an Bedeutung. Das Therapiespektrum reicht dabei von anerkannten bis hin zu ganzheitlichen, sogenannten naturheilkundlichen Verfahren.

 

Abrechnung:

Zunächst muss zwischen Heilpraktikern und Ärzten mit Zusatzausbildung unterschieden werden.

1. Klassische Heilpraktiker

Zwischen Patient und Heilpraktiker besteht zunächst ein Dienstvertrag im klassischen Sinne. Nach § 612 BGB gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, kurz GebüH. Dieses umfasst viele Anhaltpunkte, die für den Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin bei der Abrechnung mit Patienten eine Rolle spielen.

2. Ärzte mit Zusatzausbildung

Doch wie rechnet Ihr Arzt ab, wenn er sich für alternative Behandlungsmethoden entscheidet? In diesem Fall werden auch alternative Behandlungsmethoden über die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte, abgerechnet. Ein spezielles Verzeichnis, das Hufelandverzeichnis, dient dem Arzt als Maßstab zur Abrechnung der naturheilkundlichen Verfahren.

Achten Sie daher bei der Auswahl Ihrer Heilpraktiker-Versicherung darauf, dass diese sowohl nach der GebüH also auch nach der GOÄ leistet.

 

Geschichte des Heilpraktiker-Berufs

Die eigentlichen Wurzeln des heutigen Berufsstandes der Heilpraktiker sind in der Laienpflege zu finden. Erste Verbände formierten sich schon weit vor dem Zweiten Weltkrieg. Es entstand relativ rasch eine große Organisationsvielfalt, die jedoch auch dazu führte, dass die Heilpraktiker nicht zu einheitlicher Stärke fanden. Während des Zweiten Weltkrieges wurden diese verschiedenen Organisationen durch den „Heilpraktiker Verbund Deutschland“ gleichgeschaltet. Ab 1936 gab es auch offiziell den Heilpraktiker-Beruf.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Bestehen des Heilpraktiker-Berufs in Westdeutschland durch die Übernahme ins Grundgesetz gesichert. Die damalige DDR erteilte jedoch keine Neuzulassungen für Heilpraktiker. Heutzutage existieren viele unterschiedliche Interessen und Berufsverbände in diesem Bereich.

4 Kommentare zu “Versicherungen für Naturheilkunde”

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